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Mord mit Waffe aus einem 3D-Drucker in den USA

In der US-amerikanischen großen Mittelstadt Pawtucket, im US-Bundessaat Rhode Island, wurde vor wenigen Tagen eine Frau mit einer 3D-gedruckten Waffe erschossen, wie der „Boston Globe“ berichtet. Eine Senatorin sieht sich daraufhin veranlasst, das Verbot dieser „Geisterwaffen“ (Zitat: „Ghost Guns“) erneut zu unterstützen.

3D-gedruckte Waffen haben für die Justiz viele Nachteile. Sie haben keine Seriennummer und lassen sich so kaum zurückverfolgen. Sie sind aus Materialien hergestellt, die Metalldetektoren ungehindert passieren können, ohne von diesen erkannt zu werden. Wer solch eine Waffe besitzt, muss vorher auch nicht auf seine Eignung dafür überprüft werden.

Gesetzesvorlage in Arbeit

Senatorin Cynthia A. Coyne sagt dazu, dass jeder, der Zugang zu einem 3D-Drucker hat, eine Waffe herstellen könnte. Coyne ist pensionierter Leutnant der Rhode Island State Police und setzt sich für die von ihr gesponserte Gesetzesvorlage für ein Verbot der Herstellung, des Verkaufs oder des Besitzes einer solchen Waffe ein. Sie hält eine Strafe für bis zu 10 Jahre Gefängnis für angemessen. Es wird derzeit daran gearbeitet, genug Unterstützer für die Gesetzesvorlage zu finden. Das Justizkomitee des Repräsentantenhauses plant eine umfassende und faire öffentliche Anhörung und sorgfältige Prüfung. Auch im District of Columbia ist das Verbot von Waffen aus dem 3D-Drucker ein Thema.

Waffe aus dem 3D-Drucker
In Waffen aus dem 3D-Drucker sehen einige ein hohes Sicherheitsrisiko, andere wiederum verweisen auf das Sortiment im Baumarkt und deren Gefahren. Die Bewertung ist nach dem jetzigen Tödungsdelikt schwierig (Bild © Polizei Malmö).

Mord in Pawtucket

Die Waffe, die bei dem Mord in Pawtucket zum Einsatz kam, war eine 9-mm-Pistole mit 3D-gedruckten Bauteilen. Derzeit wird die Waffe im Rhode Island State Crime Lab an der Universität von Rhode Island untersucht, um genau nachzuvollziehen, wie sie hergestellt wurde. Feuerwaffen, die nicht von Metalldetektoren erkannt werden, sind laut Bundesgesetz verboten. Selbstgebaute Waffen müssen bei den Strafverfolgungsbehörden registriert werden.

Bisher gab es nur ein Dutzend Verbrechen, in dem Geisterwaffen beteiligt waren. Das Labor, in dem die Waffe untersucht wird, steht vor einer Herausforderung, da es die erste Waffe dieser Art ist, mit der es zu tun hat. Es besteht außerdem die Gefahr, dass sie unerwartet explodieren könnte, wenn der Prüfer falsch ansetzt.

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