Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, nach der sich die Gruppe bezüglich der Veröffentlichung ihrer 3D-Waffen-Blaupausen nicht auf das Verfassungsrecht der Redefreiheit berufen könne, berichtet „Popular Science“. Die nationalen Sicherheitsinteressen des US-Außenministeriums liegen schwerer, entschieden die Richter in dem Fall mit 2:1 Stimmen.

Vor drei Jahren, im Mai 2013, begann die Abteilung für die Kontrolle des Waffenhandels im US-Außenministerium, gegen die Online-Verbreitung der Blaupausen der 3D-Handfeuerwaffe Liberator einzuschreiten. Die Online-Veröffentlichung der Waffen-Baupläne für eine Pistole aus dem 3D-Drucker sei eine Verletzung der Exportkontrolle. Cody Wilson, der Chef von Defense Distributed, widersprach dieser Einschätzung.
Er verwies auf die beiden grundlegenden Verfassungsrechte, bestehend aus Redefreiheit und dem Recht eine Waffe zu tragen. Cody Wilson holte sich Unterstützung von der Bürgerrechtsorgranisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die im Dezember letzten Jahres einen Aufruf gestartet hatte, in dem sie die Forderung, den Softwarecode der 3D-Waffe als freie Meinungsäußerung anzuerkennen, wiederholten. Mit diesem Ansinnen sind beide Gruppen bzw. Organisationen vor Gericht nun erst einmal gescheitert. Leser von unserem kostenlosen 3D-Drucler-Newsletter erhalten auch weiterhin aktuelle Neuigkeiten zu diesem, nunmehr schon über 2 Jahren dauernden, Streit zwischen Cody Wilson und der US-Regierung (zum Newsletter anmelden).