Das Amtsgericht München hat den Restrukturierungsplan der voxeljet AG nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) offiziell bestätigt. Der Beschluss vom 3. Juli 2025 ermöglicht dem Hersteller industrieller 3D-Drucker nun eine umfassende finanzielle Neuaufstellung, die auf operative Kontinuität und Zukunftssicherheit abzielt.
Finanzielle Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens
Im Zentrum des StaRUG-Plans stehen erhebliche finanzielle Zugeständnisse und Kapitalmaßnahmen durch den Hauptinvestor Anzu Special Acquisition Corp II („Anzu“). Anzu wird demnach 2,5 Millionen Euro frisches Eigenkapital in die voxeljet AG einbringen. Darüber hinaus wurde ein Schuldenverzicht in Höhe von insgesamt 3,5 Millionen Euro vereinbart. Die Rückzahlung bestehender Darlehen wird bis Januar 2031 gestundet.
Zusätzlich soll der Zinssatz ab Juli 2026 auf 3 % p.a. gesenkt werden, wobei bis Ende Juni 2026 keine Zinszahlungen fällig werden. Diese Schritte dienen der nachhaltigen Finanzierungssicherung des Unternehmens und sollen die Wachstumschancen in der industriellen 3D-Druck-Branche verbessern.
Konsequenzen für Aktionäre
Ein bedeutender Aspekt des Plans betrifft die derzeitigen Aktionäre der voxeljet AG. Im Rahmen einer vereinfachten Kapitalherabsetzung wird das Grundkapital zunächst auf null Euro reduziert. Die bestehenden Aktionäre werden dadurch ohne Entschädigung ausgeschlossen. Im Anschluss wird das Kapital der Gesellschaft im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu geschaffen – ohne Bezugsrechte für die bisherigen Aktionäre. Einzige berechtigte Zeichnerin der neuen Aktien ist laut Plan der Finanzinvestor Anzu.
Unternehmensleitung sieht positive Perspektiven
Rudolf Franz, CEO der voxeljet AG, äußerte sich in einer Stellungnahme zum Verfahren:
„Wir haben die erforderlichen Schritte zügig umgesetzt, um die Auswirkungen auf unser Tagesgeschäft so gering wie möglich zu halten. Mit der gerichtlichen Bestätigung des Plans ist dieser Abschnitt nun abgeschlossen.“
Weiter betonte er:
„Der Restrukturierungsplan schafft die Voraussetzungen für eine stabile Fortführung unseres Geschäftsbetriebs und zeigt unser klares Bekenntnis zur verlässlichen Betreuung unserer Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden und Tochtergesellschaften.“
Die Umsetzung des StaRUG-Plans soll unmittelbar nach dessen rechtlicher Bindung erfolgen. Über die weiteren Entwicklungen berichten wir auch zukünftig im 3D-grenzenlos Magazin und auf unserer Themenseite zu voxeljet.