Verband 3DDruck LogoDer 3D-Druck fasst immer mehr Fuß in unterschiedlichsten Branchen und ist technisch sehr ausgereift. Es gilt jedoch, noch einige rechtliche Fragen zu klären. Der Berliner Verband 3DDruck, der sich als Interessenvertretung aller 3D-Druck-Akteure im deutschsprachigen Raum sieht, setzt sich intensiv dafür ein. In einer Pressemitteilung gab der Verband 3DDruck e.V. bekannt, dass bereits Ende Juni das EU-Parlament beinahe einstimmig einen „Entschluss über den dreidimensionalen Druck, eine Herausforderung in den Bereichen des geistigen Eigentums und Haftpflicht (2017/2007(INI))“ gefasst hat, der jetzt an den Rechtsausschuss des Parlaments geht. Dieser soll Risiken und Chancen des 3D-Drucks behandeln, damit die EU Kommission.

Chancen und Risiken

Profilbild von Dr. Markus Wiedemann
Dr. Markus Wiedemann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und und Finanzvorstand des Verbandes 3d-Druck (Bild © Zirngibl Rechtsanwälte Partnerschaft).

Seit der Gründung 2016 in Berlin ist es für den Verband 3DDruck e.V. ein wichtiges Thema, das geistige Eigentum der additiven Fertigung zu schützen, heißt es in der Mitteilung an das 3D-grenzenlos Magazin, die wir bereits im Juni erhalten hatten. Auch die europaweite Entwicklung wird vom Verband genau verfolgt. Der Verband 3DDruck hat eine klare Position mit Blick auf Recht am persönlichen Datensatz, hinsichtlich des Wettbewerbsrechts und der gewerblichen Schutzrechte wie auch zur Produkthaftung.

Er fordert eine unterstützende Regelung und Förderung der additiven Fertigung. Der Verband schließt sich dem Entschluss des Europäischen Parlaments und der Position des CECIMO (Europäischer Dachverband der Werkzeugmaschinenhersteller) an, dass EU-weiter Regelungen, die die additive Förderung unterstützen und fördern, 3D-Datensätze ähnlich wie Software urheberrechtlich zu schützen und auch bestehende Lücken im Gesetz zu schließen. Es gilt, Überregulierung zu vermeiden, damit Bürokratie diese noch junge Technologie nicht bremst.

„Auch und gerade auf europäischer Ebene sollten wir darauf drängen, zwischen den Beziehungen der Unternehmen untereinander also B2B und der Beziehungen der Industrie zum Endverbraucher, also B2C zu differenzieren. Verbraucherschutz ist zweifelsohne bedeutsam. Dies gilt gerade auch in Bezug auf die Produkthaftung. Er darf aber im Bereich der Additiven Fertigung nicht dazu führen, dass wichtige Innovationen auf der Strecke bleiben und durch regulative Eingriffe im Keim erstickt werden“, fordert Wiedemann.“

Gemäß Wiedemann verbessern sich die additiven Technologien stetig weiter und es gilt, hier das geistige Eigentum des Herstellers zu schützen. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit unserem Newsletter über diese und andere Neuigkeiten zum Thema additive Fertigung auf dem Laufenden zu bleiben und abonnieren Sie ihn hier.

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