Die US-Regierung hatte sich in mehreren Statements und unter Überarbeitung ihrer Gesetzgebung klar und deutlich von den Zielvorstellungen Cody Wilsons distanziert, es Menschen jederzeit, immer und überall zu ermöglichen, sich auf einfachsten Weg Waffen selbst herzustellen. Auch Treiber und Multiplikatoren der Technologie sowie Wissenschaft und unzählige Unternehmen (lies auch: FedEx verweigert Auslieferung von Cody Wilsons Waffenschmiede) der Branche sehen in den Bemühungen Wilsons eine Gefahr für die Sicherheit der Menschen und in der zivilen Wahrnehmung über 3D-Drucker als gewinnbringende Technologie.

Liberator
Der „Liberator“ von einem Anwender präsentiert (Bild © Michael Crumling).

Wilson verbreitet Angst. Eine gesellschaftliche Angst nicht kontrollieren zu können, wer sich wann und wie bewaffnet. Mit seiner Waffe „Liberator“ hatte Wilson als Erster die Baupläne für den 3D-Druck online gestellt. Lediglich für den Schlagbolzen ist ein einfacher Nagel aus dem Baumarkt notwendig. Die Politik hatte kurzerhand darauf reagiert. Zum einen mit Gesetzesänderungen, die eine Herstellung von Schusswaffen im Privatbereich unter eine höher Strafe stellen. Zum anderen mit Strafandrohung bei Verbreitung der Baupläne für den Liberator.

In dem letzteren Punkt sieht Cody Wilson seine Redefreiheit eingeschränkt. Und hat Klage gegen das US-Außenministerium eingereicht. Die Strafandrohung bei Verbreitung der Baupläne für den Liberator begründet eine Intervention von Mai 2013, der Abteilung für die Kontrolle des Waffenhandels im US-Außenministerium mit den Regeln der International Traffic in Arms Regulation; kurz ITAR.

Schon das Online-Stellen von Bauplänen für Schusswaffen – insbesondere der sehr einfachen Herstellungsmöglichkeit mittels 3D-Drucker – sei eine Verletzung  der Exportkontrolle für Schusswaffen. Cody Wilson aber intepretiert diese Aussage anders. Vielmehr sei es als freie Rede einzustufen, die in der US-Verfassung jeder Bürgerin und jedem Bürger garantiert sein muss. Außerdem untergrabe die Verordnung das Recht, eine Waffe zu tragen.

Ein US-Gericht wird sich der Klage von Cody Wilson gegen die US-Regierung jetzt annehmen müssen und entscheiden, in wie weit der Schutz vor der privaten Waffenproduktion mittels 3D-Drucker verfassungskonform ist und das Verbot über die Verbreitung von Dateien für den 3D-Druck von Waffen die Redefreiheit einschränkt. In unserem kostenlosen 3D-Drucker Newsletter halten wir Euch wie gewohnt zum Thema auf dem Laufenden.

Was ist Eure Meinung über den juristischen Schritt Cody Wilsons gegen die US-Regierung zu klagen? Hinterlasst uns Euren Kommentar!

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