Im Januar 2023 haben wir darüber berichtet, dass Kanada eine zunehmende Anzahl an Waffen aus dem 3D-Drucker verzeichnet und darin ein großes Problem sieht. Vor wenigen Wochen standen in Kanada zwei Männer wegen 3D-gedruckten Waffen vor Gericht. Ein Mann aus Winnipeg (Kanada) hatte sich in mehr als einem Dutzend Anklagen im Zusammenhang mit Waffenhandel in der Stadt schuldig bekannt einschließlich der Herstellung und des Verkaufs von Waffen aus dem 3D-Drucker, wie CTV News in einem Artikel erklärt. Eine dieser Waffen soll seiner Aussage nach bei einer Schießerei eingesetzt worden sein.
13 Straftaten

Der Angeklagte Blake E. wurde zum Urteil in einem Gerichtssaal in Manitoba am Dienstag angehört und bekannte sich zu 13 Straftaten schuldig. Diese wurden zwischen Juli 2021 und Juni 2022 begangen. Zu den Straftaten gehörten unter anderem die Herstellung und den Verkauf 3D-gedruckter Schusswaffen. Richter Alain Huberdeau nannte das einen „ausgeklügelter kommerzieller Vorgang“.
Royal Canadian Mounted Police (RCMP)-Beamte hatten im September 2021 einen Durchsuchungsbefehl in der Wohnung des Angeklagten vollstreckt. Sie fanden ein Gewehr, einen Revolver ohne Seriennummer, ein iPad und zwei Mobiltelefone. Auf diesen Geräten entdeckten sie Nachrichten, die den Handel mit Schusswaffen offen kommunizierten, wie der Richter erklärt. Im November 2021 wurde die Polizei von Winnipeg von Grenzbeamten wegen eines abgefangenen Pakets mit Teilen von Schusswaffen kontaktiert.
Im Juni 2022 folgten die Verhaftung des Angeklagten und die Vollstreckung eines weiteren Durchsuchungsbefehls. Es wurden drei 3D-gedruckte Handfeuerwaffenempfänger sowie mehrere andere Schusswaffenkomponenten gefunden. Auf zwei beschlagnahmten Telefonen fanden die Beamten Nachrichten, die über eine Plattform versendet wurden, in denen E. Personen für den 3D-Druck von Handfeuerwaffenempfängern rekrutierte. Der Richter erklärte, dass E. den Personen die 3D-Modelle übermittelte, die er gedruckt haben wollte und sagte wohl, dass es sich dabei um Videospiel-Controller handle.
Handel durch Verhaftung nicht unterbrochen
Auch nach seiner Verhaftung verschwor sich E. über Telefongespräche zu weiterem Waffenhandel. Die Gespräche wurden in der Justizvollzugsanstalt der Provinz aufgezeichnet. E. sprach dabei mit einem Partner, der den Schusswaffenhandel übernehmen sollte. Der Angeklagte behauptete, er habe eine 3D-gedruckte Pistole mit Glock-Muster verkauft, die von einem Teenager bei einem Schusswechsel im Juni 2022 mit zwei Toten eingesetzt wurde.
Richter Huberdeau befürwortete die Empfehlung einer Gesamtstrafe von 44 Jahren für sämtliche Anklagepunkte. Alle Strafen müssten bis auf zwei davon nacheinander verbüßt werden. Er entschied sich jedoch, die Strafe auf 12 Jahre minus der 298 Tage zu reduzieren, die der Angeklagte bereits in Haft verbüßt hat.
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