Trauriger Smiley
Reaktion der Thingiverse-Nutzerin „loubie“: Ein trauriger Smiley aus dem 3D-Drucker (Bild © Thingiverse/ loubie).

Auf Ebay hat ein Händler alle 3D-Vorlagen der 3D-Druck-Community Thingiverse genutzt, um die 3D-Ausdrucke dieser Objekte zum Verkauf anzubieten. Jedoch sind nicht alle Datenvorlagen zur freien Verfügung freigegeben worden. Die Produtpiraterie ärgert die Thingiverse-Community und löste damit (erneut) eine Grundsatzdiskussion aus.

Bei dem Händler handelt es sich um das US-Unternehmen „just3Dprint“. Die Thingiverse-Nutzerin Louise Driggers die bei Thingiverse als „loubi“ unterwegs ist, wurde auf den Händler aufmerksam als sie ihr 3D-Drachenmodell zum Verkauf bei Ebay sah, wie hackaday.com berichtet. Sie hatte ihre Druckvorlage aber nicht für die kommerzielle Nutzung freigegeben. In der Zwischenzeit soll die Drachenfigur nicht im Sortiment des 3D-Druck-Händlers sein.

Das Problem besteht aber weiterhin, weil sich unter den mehr als 2000 Artikeln von just3Dprint eine Reihe weiterer 3D-Drucke befinden sollen, die auf den Thingiverse-Designvorlagen basieren. In der Community besteht seit dem eine Grundsatzdebatte zu der Frage der kommerziellen Nutzung der öffentlichen 3D-Druckvorlagen.

Pro und Contra Diskussion

Nach Meinung eines anderen Ebay-Händlers sind die Vorlagen bei Thingiverse alle „Public Domain“, weil die Community zum Hersteller Makerbot gehöre und aus diesem Grund die 3D-Druckvorlagen logischerweise auch kommerziell genutzt werden. Es seien außerdem nur 3D-Objekte mit einer gewissen Schöpfungshöhe schützenswert und dies wäre bei 3D-Druckvorlagen nicht der Fall.

Dieser Auffassung widerspricht der Blogger Michael Weinberg, der früher bei der Bürgerrechtsorganisation „Public Knowledgte“ aktiv war und jetzt als Rechtsberater beim 3D-Druckdienstleister Shapeways arbeitet. Louise Driggers gab einen traurigen 3D-Smiley als Ausdruck ihres Unmutes unter der „Creative Commons – Attribution“-Lizenz und damit zur kommerziellen Nutzung frei.

Makerbot handelt

Makerbot betrachtet das Verhalten des Ebay-Händlers als einen direkten Angriff auf das Ziel von Thingiverse und das Creative Common Framework. Das Unternehmen erklärte außerdem die Rechte der Nutzer zu schützen und dies beinhalte das Recht, die Lizenzen für die Kreationen zu vergeben. Diese Lizenzen sollen bestehen bleiben. Der 3D-Drucker-Hersteller hat rechtliche Schritte gegen „just3Dprint“ eingeleitet und möchte mit dem Ebay-Händler verhandeln.

Uns interessierte Eure Meinung zu diesem Thema. Findet Ihr es korrekt, dass öffentliche 3D-Dateien für Angebote zum kommerziellen 3D-Druck frei verwendet werden dürfen? Oder seht ihr in der Weiterverwendung der 3D-Dateien keine Plagiatsverletzung? Wie denkt Ihr darüber? Sicher ein interessantes Thema.

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