Die erste Richtlinie VDI 3405 Blatt 2.3 (PDF; öffnet in neuem Fenster) beschreibt für Metallpulver die Methoden und Arten, welche wichtige Kenngrößen zur Pulvercharakterisierung liefern. Die Reproduzierbarkeit und Prozesssicherheit soll auf diese Weise eine Steigerung in der gesamten Kette der additiven Fertigung erfahren.

Die Richtlinie gilt für Hersteller wie Nutzer gleichermaßen, die Metallpulver in pulverbettbasierten additiven Fertigungsanlagen wie zum Beispiel dem Laserstrahlschmelzen (LBM) und Elektronenstrahlschmelzen (EBM) einsetzen. Sie richtet sich außerdem an Personen, die mit der Qualitätssicherung additiv gefertigter Bauteile beschäftigt sind und an Anbieter, die sich für Mess- und Prüftechnik zur Charakterisierung von Pulverwerkstoffen verantwortlichen zeichnen.

Die zweite Richtlinie VDI 3405 Blatt 1.1 (PDF; öffnet in neuem Fenster) befasst sich mit der Pulverqualifizierung für das Lasersintern von Kunststoffbauteilen. Das Blatt beschreibt exakte Kenngrößen und Anwendungsempfehlungen, damit die Werkstoffe für die Anwendung qualifiziert werden können. Die Kenngrößen und Empfehlungen gelten für den Werkstoff Polyamid 12 (PA12), wobei allerdings auch Polyamid 11 (PA11) zum Teil seine Berücksichtigung fand. Als Ergänzung zu den in der ersten Richtlinie genannten verschiedenen Prüfverfahren wird beschrieben, welche Kenndaten ein Werkprüfzeugnis für das zu verarbeitende Material beinhalten soll. Ebenso steht darin, welche weiteren Faktoren sich auf die Verarbeitbarkeit des Pulvers auswirken.

Die dritte Richtlinie VDI 3405 Blatt 2.2 (PDF; öffnet in neuem Fenster) betrifft den 3D-Druck mit Nickellegierungen und beinhaltet das Materialkennblatt von Inconel 718. Sie zeigt die in einem Ringversuch festgestellten Materialkennwerte von per Laserstrahlschmelzen gefertigten Bauteilen aus der Nickellegierung Werkstoffnummer 2.4668. Hierbei sind die in VDI 3405 Blatt 2 (PDF; öffnet in neuem Fenster) beschriebenen Prüfverfahren und -methoden eingesetzt worden. Es handelt sich hierbei explizit um Verfahren, die dem anerkannten Stand der Technik entsprechen, weshalb der Vergleich mit den Kenndaten von traditionellen Fertigungsverfahren möglich ist.

Die Richtlinie 3405 (PDF; öffnet in neuem Fenster) wurde von der VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL) herausgegeben. Das VDI 3405 Blatt 2.3 und Blatt 1.1 sind ab sofort als Entwurf zum Preis von je 53,70 Euro beim Beuth Verlag bestellbar. Die Einspruchsfrist für Blatt 2.3 läuft bis zum 30.9.2017 und für Blatt 1.1 endet sie am 31.1.2018. Über das Einspruchsportal können Stellungnahmen zur Mitgestaltung der Richtlinie eingereicht werden. Als Weißdruck ist das VDI 3405 Blatt 2.2 für 38,70 Euro verfügbar.

Eine Übersicht aller Blätter und Inhalte zur VDI 3405-Richtlinie finden Sie hier.

Vom 19. bis 20. September 2017 veranstaltet der VDI die 5. VDI-Fachkonferenz „Additive Manufacturing“ im Duisburger Haus der Unternehmer des VDI Wissensforums. Im Jahr 2014 wurden von der Industrie Standards und Normen für den 3D-Druck gefordert (wir berichteten), die nun langsam unter anderem durch die Richtlinien des VDI erfüllt werden.

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