Die Klage bezieht sich auf ein Gerichtsurteil von Mitte Juli diesen Jahres, bei dem der umstrittene Waffen-Fan Cody Wilson ein langjähriges Verfahren gegen die US-Regierung gewann und ab dem 01.08.2018 seine zahlreichen Pläne für den 3D-Druck von Waffen auf einem seiner Online-Portale veröffentlichen durfte. An der  Klage, die noch gerade rechtzeitig vor Veröffentlichung der STL-Dateien gestattet wurde, hatten sich sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington angeschlossen.

Defense Distributed, die Organisation von Cody Wilson die sich für einen einfachen Zugang zu Waffen einsetzt, hatte im Vorfeld verlautbart, ab diesen Mittwoch die 3D-druckbaren Waffenpläne im Internet zu publizieren. Schon im Jahr 2016 sorgte Wilson mit der Ankündigung, die Baupläne seines neuen, 3D-druckbaren Maschinengewehrs AR-15 zu veröffentlichen, für Aufsehen. In den USA und Großbritannien schlugen Sicherheitsexperten und Politiker Alarm. Weltweit löste das Thema politische Debatten zur Sicherheit aus.

Weltweite Debatte zu Waffen aus dem 3D-Drucker

Waffe aus dem 3D-Drucker
Eine mit einem 3D-Drucker hergestellt Waffe.

Selbst in den teils waffenfreundlichen USA regte sich gegen diese Pläne massiver Widerstand, vor allem weil Kritiker befürchteten, dass damit die 3D-Waffen missbraucht oder in die falschen Hände gelangen könnten. Auch Flughäfen hatten Sorge die Kunststoffwaffen bei den Kontrollen zu erkennen. Die Schweiz rüstete dafür die Technik seiner Flughäfen auf.

Die öffentliche Sicherheit sehen Kritiker auch gefährdet, wenn jeder „per Knopfdruck“ mit einem 3D-Drucker und geeigneten Plänen seine Waffen selbst zu Hause drucken kann. Nach dem Download der Waffenpläne wäre es theoretisch jeder Privatpersonen möglich gewesen, mit einem einfachen 3D-Drucker, die es bereits für weniger als 150 Euro zu kaufen gibt, nicht verfolgbare Handfeuerwaffen herzustellen. Generalbundesanwalt Bob Ferguson reichte die Verfügung und Klage gegen die US-Regierung ein. Die Aufforderung des Anwalts der Gegenseite, den Antrag auf einstweilige Verfügung abzulehnen, lehnte das Gericht in Seattle ab. In seiner Klage argumentierte Ferguson, dass mit den Plänen Kriminelle und Terroristen Zugang zu herunterladbaren, nicht verfolgbaren und nicht aufspürbaren Waffen aus dem 3D-Drucker erhalten würden.

US-Präsident Donald Trump vereinbarte mit Defense Distributed im Juni einen Vergleich, der auch eine Veröffentlichung der 3D-Waffenpläne beinhaltete. Im Anschluss gab die Organisation bekannt, die Druckpläne ab diesen Mittwoch kostenlos zum Download zu offerieren. Der Vergleich veranlasste Generalstaatsanwälte von 20 Bundestaaten und der Hauptstadt Washington zu einem Brandbrief an US-Justizminister Jeff Sessions und US-Außenminister Mike Pompeo.

Ungeachtet vom Klageverfahren bot Defense Distributed am Dienstag kurrzeitig die Pläne für die zum Großteil aus Kunststoff bestehende Pistole „Liberator“ zum Download an. Rund 5.000 Downloads wurden bis zur Wirksamwerdung der Verfügung gezählt. Seit heute erscheint Fehlermeldung auf der Seite. Einen Link zu der Seite möchten wir aus persönlichen Gründen und unseren ethischen Ansichten zu der Sache nicht anbieten. Mehr zu dem Thema auf unserer Themenseite „Waffen aus dem 3D-Drucker“ mit mittlerweile 60 Beiträgen aus allen Regionen der Welt und auch in Zukunft wie immer kostenlos und stets aktuell in unserem 3D-Drucker-Newsletter.

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