
Der Streitgegenstand der Patentrechtsklage sind die HP 841-Druckköpfe mit denen Medien seitenbreit in einem Durchgang bedruckt werden können. Die Richter befanden eine Verletzung des deutschen Teils des Europäischen Patents 1 292 451, dessen Inhaber Memjet ist, für glaubhaft und entschieden sich daher für eine Unterlassungsverfügung.
Den Verkauf und Werbung hat HP auf seiner Internetseite bereits eingestellt.
Die deutschen Plot-Dienstleister die mit PageWide arbeiten sind von der Entscheidung des Landgerichts München 1 verunsichert. Neben den Plot-Dienstleistern sorgt die Unterlassungsverfügung auch bei Käufern für Unsicherheit. Wenn Memjet Technology im Hauptverfahren gegen HP gewinnen sollte, ist es möglich, dass der Druckkopf-Hersteller ein endgültiges Entfernen der PageWide-Großformatdrucker aus dem deutschen Markt verlangen könnte. Eine Lösung des Patentstreits auf dem Vergleichsweg scheint im Bereich des Möglichen zu sein und könnte einen längeren Rechtsstreit vermeiden.






