
Hologramm mit 3D-Drucker im Eigenbau
Das Team, das an der TU Darmstadt tätig ist, verwendete dazu einen 3D-Drucker, den Laumann selbst gebaut hat, und prägten Hologramme in kleinste Kunststoff-Leichtbauteile, auf die sonst weder ein Labelcode noch ein Aufkleber ihren Platz finden.
Laumann erklärt:
„Die Hologramme dienen als Produktschutz, um den Hersteller der Bauteile nachvollziehbar machen zu können. Das Prinzip ist das Gleiche wie bei unseren Personalausweisen oder bei den Geldscheinen. Auch die sind mit sogenannten Prägehologrammen versehen. Man macht sie damit fälschungssicher. Es ist ein Sicherheitsmerkmal.“
3D-Druck-Kunststoffbauteile mit einem Hologramm im 3D-Druckverfahren zu versehen, ist einfach, kostensparend und wenig aufwendig, heißt es in der Mitteilung. Das macht die Erfindung wirtschaftlich verwertbarer.

„Während beim Fräsen, Ausstanzen oder Gießen von Bauteilen jede Menge Abfall übrig bleibt, wird beim 3D-Druck der Baustoff nahezu eins zu eins verwendet.“
Das technologische Verfahren von Laumann und Gute wird derzeit von HIGHEST, dem Innovations- und Gründungszentrum der Technischen Universität Darmstadt, zum Patent angemeldet. Die Entwicklung wird nicht in einer Fachzeitschrift vorgestellt, da die Patentierung sonst nicht möglich wäre, erklärt Laumann. Aber die patentierte Technologie könnte auslizenziert werden oder die beiden verkaufen ihre Idee an ein etabliertes Unternehmen. Vor drei Jahren hat IBM ein Patent für einen neuartigen Hologramm-3D-Drucker beantragt. Ein etwas anderes Hologramm-Projekt hat ein Software-Entwickler bereits im Jahr 2017 vorgestellt. Er stellte unter anderem mit einem 3D-Drucker ein Hologramm des Microsoft-Assistenten „Cortana“ her.
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