Der 3D-Drucker-Hersteller SprintRay erhielt eine einstweilige Verfügung von einem Gericht in Deutschland, die ihn jetzt daran hindert, seine Dental-3D-Druck-Systeme weiter in Deutschland zu verkaufen. Der industrielle 3D-Drucker-Hersteller Desktop Metal behauptet laut einer Pressemitteilung, dass die Technologie, mit der die 3D-Drucker SrpintRay Pro 95 und SprintRay Pro 55 betrieben werden, die Patente für den „Schichttrennungsprozess“ seiner Tochtergesellschaft EnvisionTEC verletzt. SprintRay darf diese 3D-Drucker-Modelle nun in Deutschland weder verkaufen, einführen, verwenden noch lagern.

Michael Jafar, CEO von Desktop Health, sagte:

„Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts sehr zufrieden. Das Engagement von Desktop Metal für Forschung und Entwicklung in Hardware, Software und Materialwissenschaften hat zu über 650 erteilten Patenten und anhängigen Patentanmeldungen weltweit geführt, die wir energisch durchsetzen wollen.“

Die Situation

Die Envision One wurde für die Herstellung von Polymerteilen entwickelt und ist als Mechanical, Dental und HT erhältlich. Sie unterscheiden sich in den Spitzendruckgeschwindigkeiten von 45 mm bis 120 mm pro Stunde und den an ihren Zielanwendungen orientierten Heizsystemen, haben aber alle eine ähnliche Bauplatte von 180 x 101 x 175 mm und eine gemeinsame CDLM-Architektur.

EnvisionTEC, das Anfang des Jahres von Desktop Metal übernommen wurde, erklärt, dass die Grundlagen dieser Technologie, die eine „kontinuierliche Bewegung der Bauplatte zur Erzielung außergewöhnlicher Baugeschwindigkeiten“ ermöglicht, auf einem Ansatz, der vor zehn Jahren entwickelt wurde. Die Designs seiner DLP-Systeme sollen durch das Patent US7892474B2 geschützt sein, das den „kontinuierlichen generativen Prozess zur Herstellung eines dreidimensionalen Objekts“ abdeckt.

SprintRay Produkte Pro Wash/Dry, 3D-Drucker Pro 55 und Dashboard 2.0
SprintRay darf bis zur Klärung der Situation keine der beanstandeten Systeme in Deutschland verkaufen (Bild © SprintRay).

143 Patente von EnvisionTEC

Die aktuell 143 Patente des Unternehmens sind auf der Website gelistet. Viele davon stehen im Zusammenhang mit dem Schichttrennungsprozess. Die Technologie zur Herstellung von „getrennten Schichten zwischen einer flachen Grundplatte und Schichten aus gehärtetem Polymer“ wurde im Jahr 2001 unter der Patentnummer DE10119817A1 in Deutschland geschützt, mittlerweile aber wieder aufgehoben.

Bis zur Klärung der Situation darf SprintRay die Produkte nicht mehr in Deutschland verkaufen. SprintRay hat sich bisher noch nicht dazu geäußert. EnvisionTEC hat als etabliertes Unternehmen in dieser Sparte den größeren Marktanteil, heißt es in der Mitteilung. Es bleibt abzuwarten, ob der vorläufigen Maßnahme ein vollständiges Verfahren zu den angefochtenen Patenten folgen wird. Mit einem Abonnement unseres Newsletters bleiben Sie über diese und andere Themen aus der Welt des 3D-Drucks informiert.

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