Die Bundesregierung hat eine Regelung im aktuellen Waffenrecht beschlossen, die den 3D-Waffendruck betrifft. Werden ohne Erlaubnis Waffen gedruckt, drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Die Bundesregierung beantwortete damit die Anfrage der AfD-Fraktion auf die rechtliche Lage bei gedruckten Waffen.
3D-Druck von Waffen durch Private in Deutschland bisher kaum ein Thema
Im Nationalen Waffenregister (NWR) sind bislang keine Schusswaffen aus dem 3D-Drucker registriert. Die 3D-Waffenherstellung ist in Deutschland wirtschaftlich unbedeutend und wird nicht gefördert. Ein spezielles Verbot bezogen auf den privaten Besitz von gedruckten Schusswaffen wird nicht erfolgen, weil das aktuelle Waffenrecht dies bereits berücksichtigt. In Australien drohen dem Cosplayer Sichen Sun bis zu 14 Jahre Haft, weil er eine Reihe realistischer Waffenrepliken mit einem 3D-Drucker hergestellt hatte. Der Besitz und Verkauf gedruckter Waffen ist in Australien streng verboten.

Eine Regulierung für die Entwicklung und Verbreitung von 3D-Druckern wie auch ein Verbreitungsverbot von Waffenbauplänen existiere laut der Pressemitteilung der Bundesregierung nicht. Basierend auf dem momentanen Stand der Technik sieht die Bundesregierung keine Bedrohung für die Bevölkerung durch gedruckte Waffen. In den USA sorgt seit Jahren der Waffennarr Cody Wilson für Schlagzeilen, weil er Handfeuerwaffen mit dem 3D-Drucker fertigt und gedruckte Waffen gesetzlich ermöglichen möchte. Bisher konnte ein solches Gesetz von der US-Regierung verhindert werden.

Das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei, der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst beschäftigen sich schon eine Zeit lang mit dem Thema Waffen aus dem 3D-Drucker. Über die weitere Entwicklung in Deutschland berichten wir auch in Zukunft in unserem kostenlosen 3D-Druck-Newsletter (jetzt anmelden).






